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Betreuungsgutscheine - eine Erfolgsgeschichte

Der Grosse Stadtrat hat am 24. Juni 2021 die Anträge zur Weiterentwicklung des Systems der Betreuungsgutscheine diskutiert und zukunftweisende Entscheidungen gefällt. Nachfolgend die wichtigsten Punkte (nicht abschliessend).

  • Die Vollkosten pro Tag werden von heute 100 auf 130 Franken erhöht. Dies bedeutet eine spürbare finanzielle Entlastung für die Erziehungsberechtigten.
  • Das massgebende Einkommen für den Bezug des maximalen Betreuungsgutscheins wird von 32'000 Franken auf 48'000 Franken angehoben. Ab 48'001 Franken reduziert sich der Beitrag linear zum Einkommen. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine erlischt bei einem massgebenden Einkommen von 125'000 Franken (bisher 100'000 Franken).
  • Einzahlungen der Erziehungsberechtigten in die 3. Säule sollen in Zukunft dem Einkommen nicht mehr anrechnet werden.
  • Werden Geschwister in einer Kita oder Tagesfamilien betreut, wird der Selbstbehalt der Eltern für das zweite Kind halbiert. Zusätzlich hat der Grosses Stadtrat eine Reduktion des Selbstbehaltes von 70% für das dritte und für jedes weitere Kind beschlossen.
  • Der Grosse Stadtrat hat einen Sonderkredit von jährlich knapp 2 Mio. Franken beschlossen. Der Beschluss unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Volksabstimmung wird am 28. November 2021 stattfinden. Befürworten die Stadtluzernerinnen und –luzerner dieses Vorhaben, treten die Änderungen des 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Darüber hinaus wird die Stadtregierung eine Vorlage zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kinderbetreuung ausarbeiten und dem Stadtparlament 2024 vorlegen. 

Quelle: www.stadtluzern.ch

 

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