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Frühe Sprachförderung Basel-Landschaft: Gemeinden sollen Obligatorium umsetzen können

Seit der Kanton Basel-Stadt das Obligatorium zur frühen Sprachförderung 2013 erfolgreich eingeführt hat, setzen sich Kantone und Gemeinden in der Schweiz mit dieser Möglichkeit auseinander.
Im Gegensatz zum Stadtkanton Basel tragen die restlichen Kantone eine andere Rolle und müssen die Kooperation mit den Gemeinden regeln, in denen die Umsetzung letztlich geschieht. Die Gemeinden wiederum können in Eigenregie schwerlich auf das Mittel eines Obligatoriums bauen, hier ist die Koordination durch den Kanton gefragt.
Als erster Kanton nach Basel-Stadt hat der Kanton Luzern im August 2016 das Volksschulgesetz entsprechend angepasst (§ 55a), womit die Gemeinden die Möglichkeit haben, ein Obligatorium umzusetzen. Der Kanton stellt hierzu einige Bedingungen, er unterstützt die Gemeinden jedoch logistisch und finanziell.
Im Januar 2018 wurden im Kanton Basel-Landschaft gleich zwei Motionen zur frühen Sprachförderung eingereicht. Darin wird explizit verlangt, dass der Kanton Basel-Landschaft nach dem Vorbild des Kantons Luzern den Gemeinden die Einführung eines Obligatoriums ermöglicht. Diesem Ansinnen ist der Landrat nun gefolgt. Man darf auf die Ausgestaltung des Gesetzes gespannt sein.  

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