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Gleich zwei Geschäfte zur frühen Sprachförderung im Ständerat

Zum ersten ging es um eine Motion von NR Christoph Eymann.  Diese lautet:

Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Bildungszusammenarbeit mit den Kantonen (Art. 61a BV) und auf der Basis von Artikel 53 des Ausländergesetzes (AuG) zu prüfen und zu berichten, wie die frühe Sprachförderung vor Eintritt in den Kindergarten mithilfe des Bundes im ganzen Land umgesetzt werden kann.

Der Ständerat überweist die Motion ohne Opposition. Der Nationalrat hat bereits im März zugestimmt. Damit ist der Auftrag an den Bundesrat rechtsgültig.

Zum Zweiten hat der Kanton Thurgau eine Standesinitiative eingereicht:

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist dahingehend zu ändern, dass die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts in dem Sinn relativiert wird, dass die Kosten, die Fremdsprachige durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen (Übersetzungskosten bei Elterngesprächen, Zusatzunterricht in der Schulsprache), den Verursachern auferlegt werden können.

OTB Consulting kennt die Situation im Kanton Thurgau sehr gut und hat bereits zweifach Artikel zum Thema auf dieser Seite publiziert (22.11.2016 und 26.03.2018). Im Hintergrund steht die berechtigte Frage, wie eine möglichst hohe Verbindlichkeit im Bereich der frühen Sprachförderung erreicht werden kann.

Der Ständerat spricht sich nicht gegen dieses Anliegen aus, macht aber deutlich, dass der vorgeschlagene Weg nicht gangbar ist. Die Kommission begründet die Ablehnung folgendermassen:

Den vom Kanton Thurgau vorgeschlagenen Weg der Verfassungsänderung lehnt die Kommission hingegen entschieden ab. Das Prinzip der Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts ist keinesfalls zu relativieren. Zudem hält es die Kommission für wenig opportun, mittels eines Systems der Kostenandrohung im Bildungsbereich auf die Integration Fremdsprachiger abzuzielen. Integrationsfragen sind vielmehr im Ausländer- und Integrationsrecht zu lösen. Das sieht auch die Motion Eymann vor.

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