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Vernehmlassung-Kinderbetreuungsgesetz-im-Kanton-Glarus

Im HIntergrund des neuen Gesetzes steht das Rahmenkonzept Frühe Kindheit vom Dezember 2020. In diesem kantonalen Konzept werden vier Handlungsfelder innerhalb dieser Fleder Massnahmen definiert. Als eine wichtige Massnahme wird ein neues Tarifsystem für die unterstützende Finanzierung der familienergänzenden Betreuung genannt.

Diese neue Tarifsystem liegt jetzt vor und wird vom Regierungsrat im Antrag an den Landrat zum neuen Kinderbetreuungsgesetz erläutert. Vorausgesetzt, die Vernehmlassung verläuft positiv und das Gesetz wird von der Landsgemeinde 2022 angenommen, erreicht der Kanton Glarus folgende Verbesserungen:

  • Die Fianzierung wird über die drei Gemeinden hinweg angeglichen.
  • Die Finanzierung der Spielgruppen und Tagsesfamilien wird geregelt.
  • Minimale Qualitätsvorgaben werden definiert.
  • Die Grundlagen für eine verpflichtenden Sprachförderung vor dem Kindergarten wird gelegt. 
  • Zuständigkeiten werden geregelt.

Das ist beachtlich. Wir von OTB Consulting verfolgen gespannt die weitere Entwicklung im Kanton Glarus.

Die Vernehmlassungunterlagen finden Sie hier.
Das Rahmenkonzept zur Frühen Kindheit finden Sie über das Suchfeld des Kantons Glarus.

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