Blog

Frühe Sprachförderung BL

Der Kanton schreibt in der Botschaft:

Einzelne Gemeinden würden gerne ein gezieltes Sprachförderobligatorium einführen, um Kinder mit mangelhaften Sprachkenntnissen besser zu erreichen. Allerdings fehlt es an der gesetzlichen Grundlage sowie an einer kantonsweit einheitlichen Regelung zur Umsetzung dieses Pflichtangebotes. Ebenso fehlen aktuell einheitliche Qualitätskriterien für frühe Sprachförderung.

Dabei wird unterschieden zwischen:

  1. der Möglichkeit, Kinder zu einer Sprachförderung zu verpflichten, wenn der Bedarf besonders hoch ist. In diesem Fall muss ein, kostenfreies Angebot zur Verfügung stehen, welches definierten qualitativen Anforderungen genügt.
  2. einem freiwilligen Angebot zugunsten von Kindern, deren Bedarf ebenfalls ausgewiesen ist, wenn sie auch über einige wenige Grundkenntniss verfügen. Die Finanzierung dieses freiwilligen Angebots liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde.

Die frühe Sprachförderung, wie sie im Gesetz beschrieben wird, richtet sich an Kinder im Jahr vor dem Kindergarteneintritt, wobei eine Verpflichtung mindestens ein Jahr dauern muss. Natürlich soll die Umsetzung fundiert und spielerisch geschehen.

Im Gesetzesentwurf vorgesehen ist ebenfalls eine kantonale Koordinationsstelle für die frühe Sprachförderung. Diese übernimmt u. a. die Durchführung einer jährlichen Sprachstanderhebung zuhanden der Gemeinden.

Aus Sicht von OTB ist der Schritt des Kantons BL folgerichtig. OTB hat einige baselbieter Gemeinden in Sachen früher Förderung begleitet. Immer wieder wurde der Wunsch geäussert, in der frühen Sprachförderung verbindlichere Massnahmen ergreifen zu können. Die Vernehmlassung dauert bis zum 07. Mai 2022

Mehr Informationen finden Sie hier: Link

Zurück