Datenschutz im Sozial- und Frühbereich
Warum man sich um den Datenschutz kümmern sollte
Der Datenschutz bekommt mit der Digitalisierung eine neue Bedeutung. Insbesondere, wenn Einrichtungen des Frühbereichs webbasierte Anwendungen einsetzen. Im Sommer 2022 soll das neue Datenschutzgesetz (nDSG) in Kraft treten. Bekannt ist auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in der EU gilt. Was muss man im Bezug auf den Datenschutz im Betreuungsalltag beachten?
Im Alltag beschäftigen Fragen wie:
- Was sind eigentlich persönliche oder sensible Daten?
- Ist es in Ordnung, wenn wir eine Anwendung einkaufen und die Server stehen nicht in der Schweiz?
- Dürfen wir private Smartphones für Bilder einsetzen?
- Welche Aufkunftspflichten haben wir gegbenüber Eltern?
- Welche Auskunftspflichten haben wir gegenüber Behörden?
- Darf ich mich mit der Kindergärtnerin über ein Kind austauschen?
- Dürfen wir Dropbox als Dateiablage überhaupt benutzen?
- Darf man sensible Dateien mit E-Mail versenden?
- etc.
Es lohnt sich, eine Stunde in diesen Workshop zu investieren, der viele Fragen beantworten wird.
Übrigens können Sie diesen Workshop auch für Ihre Kita, für Ihre Gemeinde oder Ihre Organisation buchen.
Termine und Ort
2228: Datenschutz im Sozial- und Frühbereich
Onlineworkshop - Sie erhalten den Link nach Ablauf der Anmeldefrist. Infos siehe im Anmeldefenster
Kursleitung: Herbert Knutti, OTB Applications
Die Anmeldefrist ist abgelaufen.