Blog

Chancengerechtigkeit vor dem Kindergarten

Der Ständerat ist einem Minderheitsantrag der Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur gefolgt. Diese hat argumentiert, dass im Frühbereich das Subsidiaritätsprinzip höher zu bewerten ist als die an sich berechtigte Überlegungen zur Stärkung der Frühen Förderung. Die Frage lautet, ob die Gemeinden und Kantone in der Frühen Förderung nicht voran kommen bzw. ob die Aufgabe die Möglichkeiten der Kantone übersteigt. Im Hinblick darauf, dass mittlerweile 18 Kantone ein Strategie bzw. Konzeption zur Frühen Förderung erarbeitet haben, sei diese Frage klar mit nein zu beantworten. Der Bundesrat ist dieser Argumentation gefolgt. Die Wichtigkeit der Frühen Förderung sei damit nicht in Abrede gestellt.

Die Mehrheit der Kommission hatte genau diese Wichtigkeit  ins Zentrum gestellt. Ein Engagement des Bundes würde entscheidende Signale setzen. Der Bund würde nicht selbst Programme aufgleisen, sondern Kantone in ihren Bemühungen unterstützen.

Nach dem Beschluss des Ständerates geht das Geschäft zurück in den Nationalrat.

Aus Sicht von OTB Consulting überzeugen beide Argumentationslinien. Subsidiarität ist ein staatstragendes Element der schweizerischen Demokratie. Realpolitisch stellt man – trotz der vorhandenen Konzepte auf kantonaler Ebene – jedoch fest, dass die Unterschiede bezüglich Früher Förderung immens sind. Familien und Kinder sind mehr oder weniger davon abhängig, in welchem Kanton oder welcher Gemeinde sie Zuhause sind.

Im Umkehrschluss heisst das, dass sich Kantone und vor allem Gemeinden mit einem klaren Bekenntnis und Konzept zur Frühen Förderung nach wie vor erhebliche Standortvorteile erarbeiten können. Es wäre zwar hilfreich, wenn der Bund Verantwortung übernimmt, aber darauf warten muss man nicht.

Zurück