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Ombudsstelle für Kinderrechte

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte zur Beratung vorzulegen. Dies im Kern die Forderung der Motion von R. Noser, die am 20. September vom Ständerat gutgeheissen worden ist. Der Nationalrat ist dem Anliegen bereits im März 2020 gefolgt.

Angestossen wurde die Idee durch zahlreiche Beispiele der Rechtsprechung, von denen Kinder und Jugendlich zwar zentral betroffen sind, ihre Stimme aber nicht oder zu wenig Gewicht gefunden hat. Nicht in jedem Fall können Eltern die ihnen zugedachte Rolle als Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen. Oft beginnt das Problem bereits bei einer adäquaten Information. Kinder verstehen weder die Problemstellung noch die juristischen Prozesse, zumal sie nicht selten emotional stark gefordert sind. Bei einer Konfliktscheidung, beim Tod eines Elternteils, in Asylverfahren, bei Straftaten der Eltern, etc. steht Kindern das Recht auf Information, Beratung, Gehör und auf Schutz zu. Eine Ombudsstelle soll mithelfen, diesem Recht Rechnung zu tragen.

Den gesamten Verlauf der Parlamentsdebatte finden Sie hier.  

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