Case #2

Wirkung der frühen Sprachförderung

Im Kanton Luzern wurde das Volksschulgesetz revidiert. In § 55 wird neu die Sprachförderung vor dem Kindergarten geregelt. Sie gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die Förderung in Deutsch vor dem Kindergarten für jene Kinder verpflichtend einzuführen, welche in der Familie keine Möglichkeit haben, Deutsch zu lernen.
Anlässlich einer Informationsveranstaltung für die Gemeinden des Kantons wird OTB Consulting das Hauptreferat zur Wirkung der frühen Sprachförderung halten.

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