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Thurgau: Vernehmlassung zum selektiven Obligatorium

Die Vorlage beinhaltet die Schaffung eines selektiven Obligatoriums, womit Kinder mit einem sprachlichen Förderbedarf zum Besuch von vorschulischen Förderangeboten verpflichtet werden. Materiell geht es um Anpassungen im Schulgesetz, im Gesetz über die Beitragsleistung an die Gemeinden und in der Verordnung über die Volksschule. Vorbild ist das Obligatorium im Kanton Basel-Stadt. Bezug genommen wird auch auf den Kanton Luzern, welcher allerdings dem HarmoS-Konkordat über die Volksschulen nicht untersteht und kein zweijähriges Kindergartenobligatorium kennt. In dem Sinne ist Thurgau der erste Kanton, welcher die Umsetzung eines selektiven Obligatoriums konkretisiert. Zuständig für die Umsetzung werden die Schulgemeinden sein. Spätestens im Jahr 2023 soll die Umsetzung starten. Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der Website des Kantons Thurgau.

Unsererseits verweisen wir auf einen Blog, welchen wir vor exakt vier Jahren, am 22.11.2016 unter dem Titel "Gleichgewicht der Verbindlichkeit" publiziert haben. Die damals geäusserte These bewahrheitet sich, dass ein Engagement auf kantonaler Ebene unabdingbar ist, um in der Fläche Veränderungen zu bewirken. Auch wenn wir das damalige Vorgehen kritisch beleuchtet haben, so ist die jetzt gestartete Vernehmlassung doch Ausdruck davon, dass sich der Kanton Thurgau der frühen Sprachförderung seit Jahren verbindlich annimmt und es nicht den Gemeinden alleine überlässt, entsprechende Massnahmen umzusetzen.

 

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