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Zeitgemässe Finanzierung der Kinderbetreuung

Seit 20 Jahren werden die Anschubfinanzierung stets befristet gesprochen. Deutlicher kann man kaum signalisieren, dass die Wichtigkeit der Kinderbetreuung unbestritten ist. Es ist Zeit, das Anliegen verbindlich zu regeln.

Eingereicht als parlamentarische Initiative (21.403) formuliert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR (WBK-NR) ihr Anliegen folgendermassen:
Die befristete und mittlerweile mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung (Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung) wird abgelöst und überführt in eine stetige Unterstützung, welche eine massgebliche Vergünstigung der Elternbeiträge und eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung bewirkt mit dem Ziel, die Entwicklungschancen der Kinder zu erhöhen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die neue Regelung wahrt das Subsidiaritätsprinzip und trägt den individuellen Familienmodellen weiterhin Rechnung.
Am 29.03.2021 hat die WBK des Ständerates dem Anliegen zugestimmt.

Bemerkenswert an der Inititiative ist nicht nur, dass sich beide Kommissionen in der Sache einig sind, unbesehen davon, dass der Bundesrat bis anhin der Meinung ist, dass die Kinderbetreuung zum Kompetenz- und  damit Finanzierungsbereich der Kantone und Gemeinden gehöre. Bemerkenswert ist auch, dass die Formulierung über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinausweist und die Entwicklungschancen der Kinder ins Zentrum stellt.

Als nächsten Schritt wird die WBK-NR einen Gesetzesentwurf erarbeiten.

Es ist definitiv Bewegung drin, in der Frühen Förderung in der Schweiz.

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